Regelwerke von Kontrolle ausschließen

Unter diesen nachstehenden Menüpunkten besteht die Möglichkeit Firmenregelwerke einer einmaligen oder dauerhaften eigenen Kontrolle zu unterziehen.

Unter dem Menüpunkt Firmenregelwerke verwalten besteht die Möglichkeit ein Regelwerk einmalig der Kontrolle hinzuzufügen und einem Kontrollzwang (einmalig) zu unterziehen. Das Regelwerk befindet sich dann in der nächst anstehenden Kontrolle.


Zur Handhabung der Kontrollen ist Folgendes zu beachten:

  • Die Einstellung zur dauerhaften Aktivierung/ Deaktivierung der Kontrollfunktion für firmeneigene Regelwerke erfolgt nachstehend.

Dauerhafter Ausschluß der Kontrolle einzelner Regelwerke

Im Menübereich Regelwerke von Kontrolle ausschließen erhält der Nutzer die Option, Regelwerke dauerhaft dem eingestellten Kontrolltunus zu entziehen bzw. hinzuzufügen. 

Gehen Sie zum Menüpunkt „Regelwerke von Kontrolle ausschließen“.

Wählen Sie das gewünschte Regelwerk:

Was this article helpful?