Regelwerke den Firmenfunktionen zuweisen
Zur Zuweisung von Regelwerken zu den Funktionen (Regelwerksanwender) stehen im Regelwerksmanager zwei Varianten zur Verfügung:
- Variante A (Zuweisung über die Funktion)
- Variante B (Zuweisung eines Regelwerkes an eine oder mehrere Funktionen).
Getroffene Zuweisungsentscheidungen (Regelwerk) werden im Ergebnis beim Endbenutzer (z.B. Tf, EBL) angezeigt und das ausgewählte Regelwerk nebst Datei steht dem Endbenutzer in seiner spezifischen Übersicht zur Verfügung.
Variante A – Zuweisung von Regelwerken/ Modulen über die angelegten Firmenfunktionen
Gehen Sie zum Menüpunkt Firmenbereich > Funktionsverwaltung und wählen eine vorhandene Firmenfunktion aus.
Bedienen Sie die Schaltfläche an der gewünschten Funktion.
Eine neue Seite mit einer Übersichtsliste aller verfügbaren Regelwerke der Datenbank öffnet sich. Die vordefinierten Hauptgruppen sind zunächst eingeklappt.
Gehen sie nun zu den entsprechenden Regelwerken und weisen sie durch Setzen eines Haken am Regelwerksdatensatz zu. Speichern Sie am oberen oder unteren Ende der Liste.
Widerholen Sie diese Aktion für alle vorhandenen Firmenfunktionen.
Variante B (Zuweisung eines Regelwerkes an meherere Firmenfunktionen - Einzelzuweisung)
Diese Aktion steht nur dem Firmenverwalter des Lizenznehmers zur Verfügung. Die Variante B wird für die Zuweisung von neu angelegten Firmenregelwerken oder neu eingestellten Regelwerken nachdem Variante A durchgeführt wurde, empfohlen.
Gehen Sie zum Menüpunkt Regelwerke > Regelwerke bewerten:
Eine neue Seite mit mehereren „Reitern“ (Übersichtslisten) öffnet sich. Gehen Sie zum Reiter „nicht zugewiesen“ und wählen Sie aus der Liste das betreffende Regelwerk.
Betätigen Sie die Schaltfläche am Regelwerk:
Eine neue Seite wird generiert in der im oberen Bereich die Stamminformationen des Regelwerkes angezeigt werden. Im mittleren Bereich hat der Firmenverwalter über ein Drop-Down Menü die Möglichkeit mehrere Funktionen, durch setzen von Haken, auszuwählen und und zu speichern. Das Schaltfläche mit Symbol “Pfeil”: Regelwerke der Datenbank meheren Funktionen zuordnen Regelwerk ist nun zugewiesen. Im unteren Bereich werden die dem Regelwerk zugewiesenen Firmenfunktionen angezeigt.
Im Einrichtungsprozess (Variante A/ B) werden üblicher Weise Regelwerke im Reiter „nicht zugewiesen“ übrig bleiben, welche einer weiterführenden Bewertung durch den Firmenverwalter bedürfen. In diesem Fall steht Entscheidung als „nicht relevant“, „nich relevant mit Kommentar“ oder „ausgeblendet“ als Möglichkeit zur Verfügung. Dabei muss möglicher Weise eine großer Anzahl von Regelwerken oder Modulen als „nicht relevant“ oder „augeblendet“ markiert werden. Dies kann zeitaufwendig werden.
Beispiel:
Ausgangsituation: Eine Reihe von Regelwerken soll effizient „ausgeblendet“ werden („nicht relevant“ analog). Klappen Sie die ensprechenden Gruppen auf und Zoomen ihre Monitoransicht so, dass Sie möglicht viele Datensätze sehen.
Halten Sie auf Ihrer Tastatur die Strg - Taste gedrückt und klicken Sie mit der Maus bei allen Regegelwerken die Schaltfläche (Auge).
In Ihrem Browser öffnen sich nun mehrere neue Tabs in denen die Aktion ausgeführt wird. Schließen Sie die durch die Aktion geöffneten Tabs bis auf den ersten.
Drücken Sie nun die F5 Taste auf ihrer Tastatur oder das Aktualisieren-Symbol ihres Browsers. Prüfen Sie die Liste „ausgeblendet“.
Die oben genannte Vorgehensweise können Sie analog für die Bewertung als „nicht relevant“ nutzen. Ziel muss es sein den Reiter „nicht zugewiesen“ zu eleminien (Bewertung) und somit das Grundprinzip der Datenbank zu erfüllen. Die nachstehende Anzeige „!Anzahl nicht bewerteter Regelwerke“ sollte den Wert „0“ am Ende der Bewertung anzeigen.
Die Datenbank bietet im Zuge der Bewertung die Möglichkeit, Regelwerke oder Module als „nicht relevant“ mit „Kommentar“ zu hinterlegen. Nutzen Sie dazu die Schaltfläche „Sprechblase“ und geben sie den ensrechenden Kommetar in das Feld ein.
Der Kommetar wird auf der Regelwerksliste (Excel) mit angezeigt! Eine Mehrfachauswahl wie im Beispiel beschrieben ist bei dieser Funktion nicht möglich.